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Die Kurfürsten   
 
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Die Kurfürsten

Der Begriff "Kurfürst" geht auf das mittelhochdeutsche Wort "kur" oder "kure" für "Wahl" zurück und ist heute noch im neuhochdeutsch "küren" erkennbar. Ein Kurfürst gehörte zu der begrenzten Zahl jener Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, die das Kurfürstenkollegium bildeten und denen seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des Römischen Königs zustand.

Im Hochmittelalter fanden auf den Versammlungen der Großen des Reiches die Königswahlen statt, auf denen das aktive Wahlrecht aber nicht genau definiert gewesen war. Ursprünglich waren alle Reichsfürsten zur Wahl des neuen Herrschers berechtigt. Allerdings gab es seit jeher einen kleinen Kreis von Vorwählern, denen eine Vorentscheidung zustand. Dies änderte sich in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Der Kreis derer, denen man ein aktives Wahlrecht zubilligte, verengte sich. 1257 traten erstmals die geistigen und weltlichen Fürsten als Wähler auf, die dieses Recht auf Dauer behalten sollten und die man deshalb als Kurfürsten bezeichnet: die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg.
Innerhalb der Familien der weltlichen Kurfürsten war die Wahrnehmung des Wahlrechts - insbesondere nach Erbteilungen - gelegentlich umstritten. Eine endgültige Regelung der Königswahl erfolgte durch die von Kaiser Karl IV. 1356 erlassene "Goldene Bulle". Auf dieser Grundlage wurden über Jahrhunderte die Wahlen vollzogen.
Nach der "Goldenen Bulle" standen den Kurfürsten aber auch andere Privilegien zu: Sie besaßen das Münzregal, gegen Urteile ihrer obersten Gerichte konnte niemand Berufung einlegen und ihre Territorien waren unteilbar.
Die sächsische Kurwürde innerhalb des Hauses Wettin ging 1547 nach der Niederlage im Schmalkaldischen Krieg vom Zweig der Ernestiner zu den Albertinern über. Im 17. Jahrhundert wurde das Kurfürstenkollegium um den Herzog von Bayern und den Herzog von Braunschweig-Lüneburg erweitert. Vier weitere Kurwürden entstanden 1803 in der Endphase des Heiligen Römischen Reiches für den Herzog von Salzburg (aus dem Hause Habsburg-Lothringen), den Herzog von Württemberg, den Markgrafen von Baden und den Landgrafen von Hessen-Kassel.
Lange Bestand hatte diese Neuregelung jedoch nicht. 1806 legte Kaiser Franz II. die Krone des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation nieder, das damit aufhörte zu bestehen. Damit verlor auch das Kurfürstenamt seine Funktion.

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